• Methode

Die Schwimmschule Wiedenmann , Inh. Julia Wiedenmann, unterrichtet und arbeitet ausschließlich nach den aquapädagogischen Grundsätzen des Bundesverbandes für AquaPädagogik e.V., Beckedorfer Bogen 9a, 21218 Seevetal.

  • Personal

Die Kurse werden durch qualifiziertes und geschultes Personal betreut und durchgeführt.

  • Kurszeiten und Kursort

Die Schwimmschule behält sich ausdrücklich vor, den Kursort und/oder die Kurszeiten zu ändern, sofern dies für die Durchführung und Organisation der Kurse erforderlich bzw. nützlich ist.

Die Schwimmschule ist berechtigt, den angekündigten Kursleiter durch einen gleichermaßen qualifizierten Kursleiter zu ersetzen, sofern dies wegen Verhinderung des Kursleiters, aus gesundheitlichen Gründen oder sonstigen Gründen erforderlich sein sollte.

Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf des Kurses aus fachlichen Gründen können von der Schwimmschule jederzeit vorgenommen werden. Etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Kursinhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentlichen Veränderungen der Kursinhalte eintritt und die Änderung für die Teilnehmer zumutbar sind.

  • Schwimmbäder

Die von der Schwimmschule Wiedenmann, Inh. Julia Wiedenmann genutzten Schwimmbäder und -hallen unterliegen regelmäßigen hygienischen Kontrollen und entsprechen den hygienischen Vorschriften öffentlicher Schwimmbäder.

  • Hausrecht

Der Schwimmschule Wiedenmann, Inh. Julia Wiedenmann obliegt das alleinige Hausrecht am Kursort. Den Anweisungen der Kursleitung ist daher unbedingt zu folgen. Foto- und Filmaufnahmen sind nur gestattet, sofern die Schwimmschule diesen vorher zugestimmt hat.

Von der Schwimmschule erstellte Filmaufnahmen während der Kurse dürfen von der Schwimmschule für eigene Referenz- und Werbezwecke in branchenüblichem Umfang genutzt werden.

  • Haftung

Die Schwimmschule Wiedenmann, Inh. Julia Wiedenmann, deren gesetzliche Vertreter und die Erfüllungshilfen haften gegenüber den Teilnehmern nur für Vorsatz oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, im Übrigen wird eine etwaige Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Alle Unfälle oder Verletzungen sind unverzüglich bei der Schwimmschule anzuzeigen. Verspätete Anzeigen führen zum Ausschluss des Versicherungsschutzes.

Die Schwimmschule haftet nicht für mitgebrachte Sachen der Teilnehmer und deren Begleitpersonen. Die Teilnehmer und deren Begleitpersonen haben insofern selbst auf ihre mitgebrachten Sachen zu achten und diese ggf. in die dafür vorgesehenen verschließbaren Schränke zu verbringen.

  • Vertragsschluss/ Anmeldung

Der Vertrag kommt durch eine vollständige schriftliche Anmeldung über das Online-Formular zustande, welcher zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet. Bei Folgekursen gelten ebenfalls persönliche Absprachen, Fernkommunikationsmittel sowie schriftliche Vereinbarungen. 

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität eines Kurses, sind Absagen möglich. Die Anmeldung gilt für den gesamten Kurs. Einzelne Stunden können nicht gebucht werden.

Bereits bestehende Kunden werden bei der Platzvergabe vorrangig behandelt. Alle weiteren Kursplätze werden nach der Reihe der eingehenden, vollständig ausgefüllten Anmeldebögen vergeben.

  • Schriftform

Die Schwimmschule Wiedenmann, Inh. Julia Wiedenmann ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbezeichnungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widersprochen wird. Es wird bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung des Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hingewiesen und während der Frist Möglichkeiten zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eingeräumt. Bei fristgerechtem Widersprechen kann die Schwimmschule Wiedenmann sowie der Vertragspartner das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit das Vertragsverhältnis nicht unter den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen bleiben kann.

  • Zahlung/ Verzug

Sämtliche Preise sind gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. 

Die gesamte Kursgebühr ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung/ Rechnung fällig und vor Kursbeginn per Überweisung zu zahlen. Die Kontodaten sowie die zu nennende Rechnungsnummer sind der Anmeldebestätigung/ Rechnung zu entnehmen. 

Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 7 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Vertragspartner mit den Zahlungen der Vergütung in Verzug gerät, behält sich die Schwimmschule Wiedenmann, Inh. Julia Wiedenmann vor, Mahngebühren in Höhe von 7,50 € in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus steht es der Schwimmschule frei, weitergehende Schadensersatzansprüche gelten zu machen.

  • Stornierung

Die Stornierung hat ausschließlich in Textform zu erfolgen.

Eine Stornierung ist bis drei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung kommt es hierbei auf den Zugang in der Schwimmschule an. Ab dem 21. Tag vor Kursbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 € erhoben. 

Bei Stornierungen ab dem 14. Tag vor Kursbeginn sowie Nichterscheinen, ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Kann ein Teilnehmer nachrücken oder gestellt werden, fällt nur eine Verwaltungsgebühr von 30 € an.

  • Ausfall des Kurses

Für Abwesenheit von Seiten des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Wiederholung bzw. Rückerstattung der gezahlten Kursgebühr.

Die Schwimmschule Wiedenmann, Inh. Julia Wiedenmann, ist berechtigt, die Durchführung des Kurses abzusagen, sofern bei ihm oder einem dritten, von der Schwimmschule eingeschalteten Leistungserbringer, wie insbesondere dem Kursleiter oder der Veranstaltungslokalität, eine Verhinderung (z.B. durch Aufruhr, Streik, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderungen, Krankheit eintritt oder sonstiger wichtiger Gründe) die die Schwimmschule ohne eigenes Verschulden daran hindert den Kurs zum vereinbarten Termin abzuhalten. Hierbei können keine Ersatzansprüche gestellt werden. Es verlängert sich in diesem Fall die Vertragsdauer jeweils um die Zeit der Verhinderung. Nur wenn von Seiten der Schwimmschule kein Termin gefunden wird, kommt es zur Erstattung der anteiligen Kursgebühr. Die zu Kursbeginn anfallende Verwaltungsgebühr von 30 € ist davon ausgenommen.

  • Gesundheit

Die Schwimmschule Wiedenmann weist darauf hin, dass sich alle Teilnehmer vor Beginn des Kurses ärztlich untersuchen lassen sollte um die ärztliche Unbedenklichkeit für die Teilnahme am Kurs feststellen zu lassen. Mit ansteckenden Kinderkrankheiten, Hauterkrankungen, Entzündungen von Augen, Ohren, Nasen- und Nebenhöhlen, Magen-Darm-Infektionen und Durchfall, nach Impfungen und bei Fieber dürfen Begleitpersonen und Kinder nicht ins Wasser. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die gesundheitlichen Vorrausetzungen für den Kurs gegeben sind. Die Schwimmschule führt lediglich die Kurse durch.

  • Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht bei den Kursen beginnt und endet mit der im Kursplan ausgeschriebenen Uhrzeit am Beckenrand bzw. den Empfang durch den Kursleiter. Daher besteht z.B. während des Umziehens und dem Weg zwischen Umkleidekabine und Beckenrand keine Aufsichtsplicht durch die Kursleitung, sodass die Begleitpersonen die Teilnehmer in diesen Zeiträumen selbst zu beaufsichtigen haben.

  • Zuwiderhandlung

Sollten wiederholt gegen die AGB´s, die Hausordnung oder weitere Vorgaben verstoßen werden, behält sich die Schwimmschule Wiedenmann, Inh. Julia Wiedenmannn vor, die Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an den gebuchten Kursen auszuschließen bzw. des Bades zu verweisen. Bereits gezahlte Gebühren können in diesem Fall nicht zurückerstattet werden. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

  • Datenschutz

Von der Schwimmschule Wiedenmann, Inh. Julia Wiedenmann, im Rahmen des Vertragsabschlusses und der Vertragsabwicklung erhobene und verarbeitete personenbezogene Daten dienen ausschließlich der Vertragsbegründung, inhaltlichen Ausgestaltungen, Durchführung oder Abwicklung des Vertragsverhältnisses (Art. 6 I b DSGVO). Sie werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Eine Verwendung personenbezogener Daten erfolgt somit nur im notwendigen Umfang oder sofern es gesetzlich oder per Gerichtsbeschuss dazu verpflichtet ist oder wenn nötig, um eine missbräuchliche Verwendung entgegen den AGB´s in rechtmäßiger Weise zu unterbinden.

Die personenbezogenen Daten werden bei Ihrer elektronischen Verarbeitung gemäß den Bestimmungen und den gesetzlichen Vorgaben gespeichert.

  • Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht. In einem solchen Fall gilt die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung als ersetzt, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern dieser Vertrag Lücken ausweisen sollte.

Stand Dezember 2021